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AGB's Spielgruppe Füchsli Wollerau

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Spielgruppe Füchsli

Anmeldung

Die Anmeldung bezieht sich jeweils auf ein ganzes Schuljahr. Eine Anmeldung während einem laufenden Schuljahr bezieht sich bis zum Ende des laufenden Schuljahrs. Bei der Zuteilung von Spielgruppenplätzen gelten folgende Prioritäten: 1. Verlängerungen bestehender Spielgruppenplätze, 2. nach Datum Eingang der definitiven Anmeldung (ev. Warteliste).

Eintritt

Der Eintritt erfolgt jeweils zu Beginn des neuen Schuljahres im August. Eine Aufnahme während dem laufenden Schuljahr ist nur möglich, sofern ein freier Platz vorhanden ist.

Spielgruppen Zeiten:

Die Spielgruppe findet von Montag bis Freitag von 09:00 bis 11:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 bis 16:30 Uhr und am Donnerstag und Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr statt. Das definitive Gruppenangebot wird nach Eingang der Anmeldungen Ende Juni festgelegt. Eine Gruppe wird definitiv ab 3 verbindlichen Anmeldungen durchgeführt.
Die Spielgruppe richtet sich nach dem Schulplan der Gemeinde Wollerau und findet während den Schulferien und den gesetzlichen Feiertagen nicht statt.

Regelung während den Ferien, Abwesenheiten und unvorhergesehenen Ereignissen:

Während den Ferien der Schule Wollerau und den gesetzlichen Feiertagen bleibt die Spielgruppe geschlossen. Abwesenheit des Kindes (Krankheit/Unfall/Ferien etc.) berechtigen nicht zur Reduktion der Kosten. Bei Krankheitsabwesenheiten der Spielgruppenleiterin fällt die Spielgruppe ersatzlos aus und berechtigt nicht zu einer Rückerstattung. Grundsätzlich kommt nach Möglichkeit eine Vertretung zum Einsatz.
Wird die Spielgruppe wegen unvorhergesehenen Ereignissen wie z.B. Epidemie, Pandemie, Naturkatastrophen usw. vorübergehend geschlossen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Nach deren Möglichkeiten bietet die Spielgruppe die Möglichkeit, die entstandenen Fehltage innerhalb des gleichen Schuljahres nachzuholen.
Bei Absenzen melden Sie Ihr Kind bitte rechtzeitig per Telefon, SMS, WhatsApp oder E-Mail ab.

Bringen und Abholen:

Die Spielgruppe öffnet jeweils 15 Minuten vor Spielgruppen Beginn. Die Abholzeit am Morgen ist um 11:30 Uhr, am Montag- und Dienstagnachmittag um 16:30 Uhr und am Donnerstag- und Freitagnachmittag um 17:00 Uhr. Bitte nicht früher kommen damit im Spielgruppen-Abschluss keine Unruhe entsteht.

Znüni/Zvieri:

Bitte geben Sie Ihrem Kind jeweils ein leckeres Znüni/Zvieri mit. Für Wasser ist gesorgt.

Bekleidung:

Bitte geben Sie Ihrem Kind Finkli (Hausschuhe) oder Antirutsch-Socken mit.
Es wird gebastelt, gemalt und bei schönem Wetter im Garten gespielt. Bitte ziehen Sie Ihrem Kind Kleider an, die auch schmutzig werden dürfen.

Übergang Windeln – trocken werden:

Solange das Kind im Übergang von Windeln zum trocken werden ist, bitte unbedingt für den Spielgruppenbesuch weiterhin Windeln benutzen. Empfohlen werden auch Windelhöschen. Da die Kinder in der Übergangsphase im Spiel oft abgelenkt sind und den rechtzeitigen Toilettengang dadurch verpassen, bitte die Windeln erst dann definitiv weglassen wenn das Kind ganz trocken ist.

Kosten und Zahlungsbedingungen:

Pro durchgeführten Spielgruppenmorgen/-nachmittag verrechnen wir CHF 30.— für 2.5 Std. und CHF 36.— für 3 Std. pro Kind. Preisänderungen vorbehalten. Die daraus resultierenden Jahreskosten werden je zur Hälfte pro Semester in Rechnung gestellt. Sie erhalten von uns halbjährlich eine Rechnung per E-Mail zugestellt. Falls Sie lieber einen Einzahlungsschein wünschen, können Sie uns das gerne mitteilen. Die Semesterkosten sind im Voraus zu bezahlen. Zusätzliche Ratenzahlung nach Absprache möglich.
Nach definitiv erfolgter Anmeldung wird bei Rücktritt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.-- in Rechnung gestellt

Kündigung:

Die Anmeldung ist verbindlich und gilt jeweils für ein Schuljahr. Der Austritt aus der Spielgruppe kann, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, auf das Ende des ersten Schulsemesters erfolgen. Bei Austritt während des Semesters ist der Beitrag für das gesamte laufende Semester zu bezahlen. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.

Versicherung:

Die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ist ausschliesslich Sache der Eltern.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, gültiges Recht

Als Erfüllungsort sämtlicher Verpflichtungen wird der Sitz der KinderTräume GmbH vereinbart. Erfüllungsort ist somit das Bezirksgericht Höfe Wollerau/Schwyz.
Es gilt das Schweizer Recht; für allfällige Streitigkeiten wird die ausschliessliche Zuständigkeit des jeweiligen Gerichtes in Wollerau im Rahmen deren jeweiliger Wertzuständigkeit vereinbart.

02.04.2022